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BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 274.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Aufnahme eines Ausspruchs über die Ablehnung eines Asylantrags in den Tenor eines gerichtlichen Urteils neben einer Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils - Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.06.1989 - 24 B 85 C.825
- BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 274.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89
Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 274.90
Die von ihr für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtete Frage, ob das Berufungsgericht neben einer Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils einen Ausspruch über die Ablehnung eines Asylantrags in den Tenor eines gerichtlichen Urteils aufzunehmen hat und ob durch einen solchen Ausspruch das Urteil verfahrensfehlerhaft wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in verneinendem Sinne bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 7; Urteile vom 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 93.89 und 94.89 -). - BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
Tenorierung bei Stattgabe der Klage des Bundesbeauftragten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 274.90
Die von ihr für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtete Frage, ob das Berufungsgericht neben einer Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils einen Ausspruch über die Ablehnung eines Asylantrags in den Tenor eines gerichtlichen Urteils aufzunehmen hat und ob durch einen solchen Ausspruch das Urteil verfahrensfehlerhaft wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in verneinendem Sinne bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 7; Urteile vom 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 93.89 und 94.89 -).